> Zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln
heute den Weg des Abfalls vom Erzeuger bis zur Entsorgungsanlage.
Vertrauen Sie deshalb den Transport Ihrer Abfälle
nur ei-
nem Spezialisten an.
Gemäß §49 des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes dür-
fen Abfälle zur Beseitigung gewerbsmäßig
nur mit Genehmi-
gung (Transportgenehmigung ist vorhanden) der zuständigen
Behörde eingesammelt und befördert werden.
Als zertifizier-
ter Entsorgungsfachbetrieb wickeln wir die Transporte
mit reduziertem Verwaltungsaufwand zum Vorteil unserer
Kun-
den und zum nachhaltigen Schutz der Umwelt ab. Speziell
ausgebildetes Personal und spezifisches Equipment garan-tieren
dabei einen sicheren Transport. Wir beschränken
uns aber nicht nur auf die Abfallbeförderung, sondern
bearbeiten auch andere Aufgaben rund um die Entsorgung
Ihrer Abfälle:
- Übernahme, Sammlung und Transport von Abfällen
- Bereitstellung von geprüften Equipment
- Überwachung, Wartung und Reparatur des Equipments
- Abfall- und Gefahrgutberatung
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