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Technik |
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Mobile
Schwarz/Weiß Anlage
In der Arbeitsstättenverordnung - ASR 34/3 ist
geregelt: Wenn die Arbeitnehmer infekti- ösen,
giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzen-den,
reizenden oder stark geruchsbelästigen-den Stoffen
oder starker Verschmutzung ausgesetzt sind, muss eine
getrennte Aufbe- |
wahrungsmöglichkeit
für Arbeitskleidung (Schwarz) und Straßen-kleidung
(Weiß) vorhanden sein. |
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